Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Verein LiKE Weinland und dessen Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie bilden den integrierenden Bestandteil eines zwischen der LiKE Weinland und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages (z.B. bei Abschluss Patenschaft). Die Übernahme allfälliger Bezugs- und Einkaufbedingungen des Kunden ist hiermit explizit ausgeschlossen und der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass LiKE Weinland ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LiKE Weinland  als Vertragsbestandteil akzeptiert. Änderungen oder Nebenabreden dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Bestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift seitens der LiKE Weinland.

 

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen LiKE Weinland und dem Kunden kommt erst durch einen Antrag des Kunden in Form einer Bestellung und dessen Annahme durch LiKE Weinland zustande. Die Bestellung des Kunden erfolgt per Onlineformular. LiKE Weinland nimmt den Antrag an, indem er schriftlich (auch Email) bestätigt wird oder die Waren an den Kunden innerhalb von 14 Tagen ausliefert werden. Die schriftliche Bestätigung durch LiKE Weinland zur Annahme des Antrages eines Kunden ist nicht zu verwechseln mit der unverzüglichen Bestätigung des Einganges der Bestellung im Rahmen des sogenannten elektronischen Geschäftsverkehrs.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass erteilte Zusagen bezüglich Verfügbarkeit einer bestimmten Ware nicht verbindlich sind und insbesondere infolge von Produktionsengpässen nachträglich geändert werden können.

Bestellungen mit Vorauskasse gelten erst als durch LiKE Weinland angenommen, wenn die Zahlung vollständig innerhalb der in der Rechnung definierten Frist eingetroffen ist und der Auftrag anschliessend durch LiKE Weinland schriftlich (inklusive Email) bestätigt wurde.

 

  1. Preise

Die Preise verstehen sich – abweichende Vereinbarungen der Parteien vorbehalten – ab Marthalen oder Andelfingen. Gebühren und Abgaben (inklusive Zoll, ausländische Mehrwertsteuer etc.) sowie die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Das Verrechnungsrecht des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann LiKE Weinland jederzeit Vorauszahlung verlangen und, sofern der Kunde die Vorauszahlung innert der genannten Frist nicht leistet, unverzüglich vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Lieferung

Allenfalls vereinbarte Lieferfristen gelten als Richtlinien und stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei jeder Vertragsänderung fällt die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist dahin und wird gegebenen falls neu festgelegt.

Teillieferungen durch LiKE Weinland sind zulässig.

Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle durch Lieferanten von LiKE Weinland, sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung LiKE Weinland von der Verpflichtung zur Lieferung. Ist absehbar, dass aufgrund einer der genannten Vorfälle die Lieferung unmöglich oder mehr als 3 Monate verzögert wird, behält sich LiKE Weinland das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren. In diesem Fall kann der Kunde bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe bereits erfolgter Lieferungen zurückfordern. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden wegen Lieferverzögerungen ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Lieferung ins Ausland können zusätzliche Kosten entstehe (Zoll, Mehrwertsteuer, Administrationsgebühren etc.), welche vollumfänglich dem Kunden verrechnet werden.

 

  1. Rückgaberecht

Rücksendungen von vertragsgemäss gelieferten Waren sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch LiKE Weinland und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt möglich. Die Waren sind in Originalverpackung und unbeschädigt zurückzusenden. Rechnung und Lieferschein sind der Sendung beizulegen. Sämtliche durch die Rücksendung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Sollte die Rücksendung nicht komplett sein oder die Originalverpackung Schäden aufweisen, behält sich LiKE Weinland das Recht vor, die Sendung zu retournieren oder dem Kunden einen angemessenen Betrag für die Instandstellung in Rechnung zu stellen.

 

  1. ngelrügen und Beanstandungen

Beanstandungen wegen Mängeln, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Lieferung sind, soweit durch zumutbare Prüfung der gelieferten Gegenstände feststellbar, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung LiKE Weinland schriftlich mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde, die gelieferten Gegenstände innert 5 Tagen nach Erhalt zu prüfen bzw. schriftlich Mängelrüge zu erheben, so gilt die Lieferung als genehmigt.

LiKE Weinland übernimmt keine Haftung für Transportschäden oder Verlust der gelieferten Gegenstände auf dem weiteren Transportweg.

Ergeben sich nach Ablauf der 5-tägigen Frist Mängel der gelieferten Gegenstände, welche der Kunde nicht durch zumutbare Prüfung der gelieferten Gegenstände feststellen konnte, so hat der Kunde sofort nach deren Entdeckung Mängelrüge zu erheben. Andernfalls gelten die gelieferten Gegenstände auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Hinsichtlich dieser Mängel richtet sich die Gewährleistungsfrist nach Angabe der Produktspezifikation des gelieferten Gegenstandes, welche im Zeitpunkt der Lieferung gültig ist, respektive beträgt – sofern die Produktspezifikation keine entsprechenden Angaben enthält – 1 Jahr.

LiKE Weinland haftet für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Gewährleistungsbestimmung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art, sind soweit gesetzlich zulässig, auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden ausdrücklich als solche geltend zu machen. LiKE Weinland bietet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ausschliesslich Gewähr bei Mängeln, die nachweislich infolge fehlerhaften Materials, als Folge von Konstruktionsfehlern oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Ist ein Gewährleistungsanspruch begründet, so wird LTW, nach freiem Ermessen, die mangelhaften Gegenstände reparieren oder ersetzen. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Gegenstände zu LiKE Weinland trägt der Kunde. Ersetzte Teile werden Eigentum von LiKE Weinland.

Soweit es das Gesetzt zulässt, wird jegliche weitere Haftung von LiKE Weinland wegbedungen, insbesondere für Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder durch deren Mängel entstehen.

Bei Handelswaren gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhalten von Betriebsvorschriften und höherer Gewalt. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von LiKE Weinland Änderungen oder Reparaturen durchführen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

An allen gelieferten Gegenständen behält sich LiKE Weinland bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inklusive allfälliger Verzugszinsen) das Eigentumsrecht vor. Hiermit ermächtigt der Kunde LiKE Weinland unwiderruflich auf Kosten des Kunden den Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Gegenständen in das relevante Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde hat sich hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts gegenüber LiKE Weinland vollständig kooperativ zu verhalten und verpflichtet sich insbesondere, alle Handlungen vorzunehmen, die für einen Eintrag nötig oder hilfreich sind.

Bis zum vollständigen Übergang des Eigentums auf den Kunden hält der Kunde die gelieferten Gegenstände treuhänderisch für LiKE Weinland und der Kunde hat die Gegenstände getrennt von seinen eigenen oder von denen Dritter aufzubewahren. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände vor Zugriffen Dritter zu schützen, sie sorgfältig zu behandeln und sie ordnungsgemäss auf eigene Kosten, jedoch zugunsten von LiKE Weinland, gegen Diebstahl, Feuer und jegliches weitere Risiko zu versichern.

 

  1. Urheberrecht

An allen mit den gelieferten Gegenständen zusammenhängenden Rechten, wie Zeichnungen, Entwürfen, Schemata und Beschreibungen behält sich LiKE Weinland die Eigentums- und Urheberrechte vor.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass LiKE Weinland im Rahmen der Vertragsbeziehung Kundendaten erhebt und bearbeitet. LiKE Weinland behandelt Kundendaten vertraulich und hält die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung ein.

 

  1. Ausschluss weiterer Haftung 

Alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bestimmungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages (inklusive Irrtum) oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Lieferware selbst entstanden sind, wie namentlich Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam erweisen, so bleiben dadurch alle anderen Bedingungen unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist – mit Ausnahme des Eigentumsvorbehalts gemäss Ziffer 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen – ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie allfälliger Staatsverträge. Auf den Eigentumsvorbehalt findet das Recht desjenigen Staates Anwendung, in dem sich der gelieferte Gegenstand bei der Einleitung prozessualer Schritte befindet.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aufgrund des zwischen LiKE Weinland und dem Kunden geschlossenen Vertrags oder dessen späteren Änderung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Verletzung oder Beendigung, ist Marthalen, Schweiz. LiKE Weinland behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen Sitz einzuklagen und den Eigentumsvorbehalt am Lageort des Vorbehaltsgegenstandes durchzusetzen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle älteren Versionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von LiKE Weinland.

 

LiKE Weinland

CH-8460 Marthalen, 29. Oktober 2018