Der Teufelsstein vom Weinland

Der Teufel half den Göschener, eine Brücke in der Schöllenenschlucht zu realisieren, an deren Bau sie immer wieder gescheitert waren. Als Gegenleistung verlangte er eine Seele von ihnen.

Vielleicht in Anlehnung an diese Sage hat unser Stein den Namen Endlager-Teufelsstein erhalten.

Ob wir in Sachen Atomendlager einen Pakt mit dem Teufel machen müssen, wie die Leute in der Urseren, wissen wir nicht. Aber unsere Weinländer Seele wird sicherlich darunter leiden müssen. Zum Glück hat der Stein auch einen anderen Namen bekommen, nämlich Hinkelstein. Werden wir hier im Weinland zu den unbeugsamen Galliern, wie im Comic von Asterix und Obelix beschrieben? Wem sind die beiden und deren Dorfbewohner nicht sympatisch? Jedenfalls könnten wir von ihrem «Lokalpatriotismus» lernen, egal wie mächtig der Gegner ist.

Wie auch immer, ob Teufel- oder Hinkelstein, soll er ein Zeichen zum nachdenken sein. Ein Mahnmal für all jene, die unsere Region, unsere Heimat für Geld verkaufen und für jene, die unser Weinland missbrauchen wollen um den gefährlichen Atommüll los zu werden.

Wir wollen hier die Geschichte des Steins aufschreiben.

 

April 2020:

April 2020: Unerwartet wurde der Hinkelstein vom Kanton und der Gemeinde bewilligt bis Ende Rahmenbewilligungsverfahren ( ca. 2031). Art. 24 RPG ermöglicht unter besonderen Umständen in der Landwirtschaftszone eine Ausnahmebewilligung zu erteilen.

Der Kanton schreibt unter anderem: «Auch bei dem sehr langfristig angelegten Sachplanverfahren zur Auswahl eines geologischen Tiefenlagers darf die demokratische Meinungsbildung nicht ohne Not gehindert werden. ….Insofern kann der Sandstein im Kontext der vorliegenden Standortsuche durchaus als überdimensionierter Plakatständer angesehen werden.»

Selbst der Gemeinderat bekennt sich als Gegner eines Endlagers und meint, dass dieses Mahnmal wichtig für die Partizipation sei.
Wir gehen also in die richtige Richtung. Und da in der Bewilligung das Aufhängen von Plakaten zum Thema explizit erlaubt wird werden wir neue Ideen entwickeln.

 

September 2019:

Das Verwaltungsgericht musste darüber entscheiden, ob wir ein Baugesuch bei der Gemeinde einreichen müssen. Es hat entschieden, dass dies der Fall ist.
Aber es stehen auch folgende bemerkenswerte Aussagen im Urteil des Verwaltungsgerichtes:

«Trotzdem, dass der Stein naturbelassen und nicht ein von menschlicher Hand künstlich geschaffenes Objekt ist, tritt der Hinkelstein «raumgestaltend» in Erscheinung.»

Es ist zu fragen, wie raumgestaltend denn eine 20 Hektaren grosse Oberflächenanlage, mit teilweise 20 Meter hohen Gebäuden ist, wenn schon ein natürlicher Stein den Raum an diesem Ort beeinflusst?

Weiter: «…dass die zuständigen Behörden die Bewilligungsfähigkeit des als Mahnmals konzipierten Hinkelsteins unter Beachtung der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in dem Sinn neutral und unvoreingenommen zu prüfen haben, dass keine Rolle spielen darf, ob die von diesem in Bezug auf den möglichen Endlagerstandort vertretene Auffassung ihnen mehr oder weniger wertvoll erscheint.»

Das Gericht mahnt also schon im Voraus die Bewilligungsbehörden, dass der Zweck des Hinkelsteins kein Argument für oder gegen eine Bewilligung sein darf.
Mit diesen weisen Worten werden wir daher ein Baugesuch einreichen, in der Hoffnung unsere ideellen Grundrechte wahrnehmen zu können.

 

März 2019:

Das Baurekursgericht hat entschieden und der Gemeinde recht gegeben. Wir müssen eine Baueingaben machen. Die Begründung ist aber wieder etwas fadenscheinig. Das Gericht sagt nämlich, es ist nicht klar ob der Hinkelstein eine Anlage ist, welche eine Baueingabe braucht, daher müsse man eine Eingabe machen, um genau dies fest zu stellen. Das heisst, wir müssen eine Baueingabe machen, damit festgestellt werden kann ob es eine Baueingabe braucht.

Weiter hat das Baurekursgericht festgestellt, dass die Baubehörde von Marthalen einen wesentlichen Ermessensspielraum in solche Sachen habe.

Das hat uns bewogen, dieses Urteil ans Verwaltungsgericht weiter zu ziehen. Wir werden sehen.

 

17. September 2018:

Von der Gemeinde ist die Aufforderung zur Baueingabe eingetroffen. Man ist der Meinung, der Stein sei eine Anlage gemäss Raumplanungsgesetz. Bemerkenswert ist, im Titel des Briefes steht: «Hinkelstein auf Kat. Nr. 2826 [...]» Jetzt scheint es amtlich: Der Stein heisst «Hinkelstein»! Weiter heisst es: «[...] wird eine Bewilligung mangels Zonenkonformität eher nicht in Aussicht gestellt.»

Überlegen wir einmal. Die Oberflächenanlage, also das Tor zum Endlager, wird rund 10 ha oder 15 Fussballfelder wertvollstes Kulturland in Anspruch nehmen. Nicht mit eingerechnet sind Zufahrten, Bau- und Deponieplätze, Schachtkopfanlagen etc. mit infrastrukturellen Auswirkungen bis an den Bahnhof und Stadt Winterthur.
Für diese Anlage braucht es keine Baubewilligung, da Bundessache. Also keine Baueingabe, keine Einsprachen und keine Instanzen. Über unsere Köpfe hinweg wird das Endlager von Bern verfügt. Am Schluss ist ein fakultatives Referendum möglich.
Der Teufelsstein braucht gerade mal gewaltige 4 m2 Land!

Jetzt begreifen wir warum es für unseren Stein eine Baubewilligung braucht. Oder?

 

31. August 2018:

Am Morgen um 07.00 Uhr fährt ein 110 Tonnen Autokran an der Kreuzung Marthaler-/Schaffhuserstrass in Marthalen vor. Auf zuvor ausgelegten Spezialmatten (herzliches Dankeschön an Helfer/Familie!) wird dieser positioniert. Um 09.00 Uhr wird unser Teufelsstein auf die Minute genau angeliefert. Mit Hilfe des örtlichen Bauunternehmers Wipf Bau AG (ebenfalls ein Dankeschön!) können wir den Stein mit schwerem Gerät und ohne Fundament setzen. In der Andelfinger Zeitung wird ausgiebig berichtet. Die Journalistin tauft den Stein auf den Namen Hinkelstein (Artikel AndelfingerZeitung HIER).
Dies wohl in Anlehnung an die unbeugsamen Gallier Asterix und Obelix. Wir fühlen uns geehrt!!

 

August 2018:

Nach langer Suche haben wir ihn endlich gefunden, unseren Teufelsstein. Dabei hatten wir schon fast aufgegeben. Ein mächtiger Sandstein mit Einschlüssen aus Muttergestein und Steinkohle. Geschätzt auf 30 Tonnen. Schnell werden wir uns einig über Preis, Transport und Datum. Sorge macht uns, ob das Aufstellen am gewünschten Standort klappen wird.